Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung

Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung


Darin enthalten ist, dass ab sofort die Anwendung von Stachelhalsbändern und anderen Schmerzreizen in der Erziehung von Hunden explizit verboten sind!
In Artikel 1 ist der Nummer 1 folgender Buchstabe c anzufügen: „(5) Es ist verboten, bei der Ausbildung, bei der Erziehung oder beim Training von Hunden Stachelhalsbänder oder andere für die Hunde schmerzhafte Mittel zu verwenden.

Begründung:
Wissenschaftliche Erkenntnisse zu Erziehungsmethoden von Hunden beurteilen die Anwendung von Strafreizen zur Erziehung von Hunden als nicht tierschutzkonform. Insofern ist die Verwendung von Stachelhalsbändern
oder anderen für die Hunde schmerzhaften Mitteln als tierschutzwidrig zu verbieten."
Dokument Beschluss des Bundesrates

Deine Jennifer Holst

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